Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nach-folgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin Melanie Lederich, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wur-den oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belich-tete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zu-stande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftrag-nehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auf-tragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer An-frage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auf-tragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zu-stande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Er-klärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragneh-mer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausfüh-rung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschrei-bungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auf-tragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Ge-staltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und tech-nischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungs-wünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftra-gung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstel-len von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auf-traggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftrag-gebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag wei-tere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets be-müht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
4.4. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.5. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs bis acht Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwendige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeit-salben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.
5.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises be-rechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. In-soweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristge-rechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragneh-mers: Melanie Lederich, IBAN: DE14 4825 0110 0002 7999 22
5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftrag-nehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzli-che Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auf-tragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung, vor der Übergabe der Fo-tos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, fällig.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Extertal aus. Die Anfahrt wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart und nicht im Paketpreis inbegriffen, mit 0,30€ pro gefahrene Kilometer berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt, soweit vertraglich nicht anders vereinbart.
5.6. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hoch-zeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Por-to und Verpackung sind im Honorar enthalten. Essen und Getränke während der Re-portage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfü-gung gestellt.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Ver-einbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu ver-schulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung er-stattet.
6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatge-brauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei dem Auftragnehmer.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen An-spruch alle Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch bis auf Widerruf des Auftraggebers zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social-Media-Plattformen, Flyer etc.).
7.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fo-tos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf de-ren
Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typi-scherweise zu erwarten sind.
8.4. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorg-falt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Ver-kehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Melanie Lederich) der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht er-scheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste o-der Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Melanie Lederich kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden er-wünscht) um einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
8.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Compu-ter entstehen, leistet der Auftragnehmer keinen Ersatz.
8.6. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehen-den Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.7. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel ge-mäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbe-strittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Gel-tendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informations-blatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsver-hältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informatio-nen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Par-teien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vor-rang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
12. Anzuwendendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufent-haltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Extertal. Der Gerichtsstand ist Extertal, soweit der Auftragge-ber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Ge-richtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Ge-richt an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unbe-rührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.